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MY FACTORY 5-6/2021

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MY FACTORY 5-6/2021

TRANSPARENT UND

TRANSPARENT UND RECHTSSICHER DANK WARTUNGSPLANER AUF DER SICHEREN SEITE Arbeitsschutz ist für Unternehmen ein zentrales Thema. Gesetze, Richtlinien und Verordnungen regeln die Anforderungen im Detail. Abhängig von Maschine und Betriebsgegenstand gilt es, unterschiedliche Prüfungen und Wartungen zu gewährleisten, entsprechende Intervalle zu berücksichtigen und eine rechtssichere Dokumentation nachzuweisen. All diese Pflichten lassen sich leicht mit einem Software-Tool wie einem Wartungsplaner abbilden. So sind Unternehmen rechtlich auf der sicheren Seite. 38 MY FACTORY 2021/05-06 www.myfactory-magazin.de

WARTUNG UND INSTANDHALTUNG Ein Schwerpunkt im Arbeitsschutz liegt auf der Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen, deren Anforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt werden. Hier kommt es auf geeignete Arbeitsmittel und Schutzmaßnahmen an, aber auch auf Instandhaltung und Prüfungen, die Unterweisung der Beschäftigten sowie die Qualifikation von Prüfern. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt außerdem, dass die Arbeitsmittel den geltenden Vorschriften entsprechen, wenn sie in den Verkehr gebracht werden. Die geforderten Schutzziele muss der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung umsetzen. Auch Anforderungen für Erlaubnis- und Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälter oder Aufzüge enthält die Verordnung. Hier gilt es, neben den Beschäftigten auch Personen im Gefahrenbereich zu schützen. Daneben gibt es zahlreiche weitere Vorschriften und Gesetze, die den Arbeitsschutz tangieren: Das Produktsicherheitsgesetz ist die zentrale Rechtsvorschrift für die Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen, die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU macht Vorgaben für elektrische Betriebsmittel und die Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie) sorgt für die Sicherheit von Druckgeräten. Die Bereitstellung von Druckbehältern und Gasgeräten regeln die Richtlinien 2014/29/EU bzw. die Verordnung 2016/426 über Geräte zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/142/EG (Gasgeräteverordnung). Zentral für die Sicherheit von Maschinen, Anlagen und Bauteilen ist die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. ARBEITSSCHUTZ IST EINE DAUERAUFGABE Zum Arbeitsschutz gehören also nicht nur an sich sicher konstruierte Maschinen und sichere Arbeitsplätze. Er ist vielmehr eine dauerhafte Aufgabe und muss über Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen gewährleistet werden. Auflagen und Fristen gewährleisten die Sicherheit der Mitarbeiter und verhindern Ausfallzeiten und Unfälle. Es ist jedoch nicht leicht, die diversen Prüfvorschriften und -zeiträume der einzelnen Geräte, Maschinen und Arbeitsmittel auf dem Schirm zu haben. Zumal die Arbeitsschutzregelungen nahezu sämtliche Betriebsmittel umfassen – nicht nur Produktionsanlagen, sondern auch Türen, Fenster, Leitern und Regale. Die Prüfung von Leitern regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), jene von Regalen die berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR) 234 und die DIN EN 15635. Eine weitere Herausforderung sind elektrische Anlagen und Geräte. Die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften (DGUV Vorschrift 3) verlangt, dass diese in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität überprüft werden. Auch die Vorschriften des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) greifen – sie gelten für alle Geräte mit Stecker, von der Kaffeemaschine bis zum Drucker, von der Kabeltrommel bis zur Bohrmaschine. Hinzu kommen unterschiedliche Prüfintervalle abhängig vom Arbeitsmitteltyp, die auch wieder für die gesamte Breite der Betriebsmittel gelten. Neben der Kenntnis über die verpflichtenden Wartungen, ihre Abstände und den richtigen Zeitpunkt stellt die rechtskonforme Dokumentation der Untersuchungen eine weitere Hürde dar. Auch hier regeln konkrete Vorschriften die Vorgaben, nach denen die Wartungen erfolgen müssen und von wem sie abgenommen werden müssen. Mit einem Protokoll, aus dem exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung stattgefunden hat, können Unternehmen im UNSERE WARTUNGSMANAGEMENT- SOFTWARE REDUZIERT EINERSEITS DEN ARBEITSAUFWAND IM RAHMEN DER PRÜFPFLICHTEN EINES UNTERNEHMENS, UND ANDERERSEITS SIND PRÜF- BERICHTE BEI BETRIEBSPRÜFUNGEN STETS GRIFFBEREIT. Ulrich Hoppe, Senior Consultant, Hoppe Unternehmensberatung www.myfactory-magazin.de MY FACTORY 2021/05-06 39

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