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Der Betriebsleiter 6/2018

Der Betriebsleiter 6/2018

ARBEITSSICHERHEIT I

ARBEITSSICHERHEIT I SPECIAL Arbeitsunfälle müssen nicht sein Von der Risikobeurteilung zum Sicherheitshinweis 01 Können Leben retten: Piktogramme warnen direkt da, wo die Gefahr auftritt Um Unfälle zu vermeiden, ist laut EG-Maschinenrichtlinie die Risikobeurteilung als Bestandteil der CE-Zertifizierung für neue und wesentlich veränderte Maschinen gesetzlich gefordert. Diese ist dann auch Grundlage, um Sicherheitsund Warnhinweise zu generieren. – Eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der es einiges zu beachten gilt. Der tödliche Arbeitsunfall eines 21 Jahre alten Zeitarbeiters im Bacardi-Abfüllbetrieb in Jacksonville, Florida, brachte das Unternehmen 2013 in die Schlagzeilen. Der Mann beseitigte Glasscherben unter einer Hebevorrichtung eines Palettierers, als ein Kollege die Maschine in Gang setzte. Die Hebevorrichtung senkte sich und der 21-Jährige wurde darunter begraben. Dem Unternehmen wurden zwölf Verstöße wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften vorgeworfen. Die Geldstrafe belief sich auf 192.000 USD. Dieses Vorkommnis ist leider kein Einzelfall und auch ein Thema in deutschen Betrieben. Um Unfälle zu vermeiden, ist laut der EG-Maschinenrichtlinie seit 1995 die Risikobeurteilung als Bestandteil der CE- Zertifizierung für neue und wesentlich veränderte Maschinen gesetzlich gefordert. Ein risikofreies Arbeiten an den Maschinen muss gewährleistet sein. Verbreitete Hilfsmittel zur Erstellung von Risikobeurteilungen sind nach wie vor Word und Excel. Jedoch werden immer häufiger auch Software-Lösungen genutzt, Autorinnen: Lucia Gefken, Projektmanagerin und Alexandra Langstrof, freie Mitarbeiterin der CE-CON GmbH, Bremen die bei der Wiederverwendung von Vorlagen unterstützen oder aktuelle Daten von Normen und Richtlinien bereithalten, wie es bei CE-CON Safety der Fall ist. Egal ob eine Spezial-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme genutzt werden, die Vorgehensweise muss eingehalten Die aktuellen Zahlen der DGUV belegen, dass die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist werden. Nach der Bestimmung der Grenzen müssen Gefährdungen identifiziert und mit geeigneten Schutzmaßnahmen versehen werden. Hiermit sollte bereits während der Konstruktionsphase begonnen werden, um das normativ geforderte Drei-Stufen- Verfahren zu gewährleisten. In der ersten Stufe werden konstruktive Maßnahmen definiert. Nur hier hat der Konstrukteur die Möglichkeit, Gefährdungen im besten Sinne zu eliminieren. Zu dieser Stufe gehört z.B. die Berücksichtigung physikalischer und geometrischer Aspekte. Abdeckungen, Zäune und ähnliches werden in der zweiten Stufe als ergänzende Schutzeinrichtungen definiert, um einen sicheren Umgang während aller Lebenspha- sen einer Maschine zu gewährleisten. Erst in der letzten Stufe werden z.B. Piktogramme angebracht oder Warnhinweise für die Betriebsanleitung erstellt. Dazu muss der Verantwortliche die Risikobeurteilung kennen, um daraus diese Sicherheits- und Warnhinweise zu generieren. Ergebnisse wie „Gefahr als Hinweis in Betriebsanleitung“ genügen nicht. Bei solchen Aussagen in der Risikobeurteilung ist eine Rückfrage beim Konstrukteur notwendig. Richtiges Einstufen von Gefahren Für den Aufbau von Sicherheitshinweisen dient die SAFE-Regel als Orientierung: Signalwort (S), Art und Quelle der Gefahr (A), Folgen (F), Entkommen aus der Gefahrensituation (E). Das Signalwort gibt die Schwere der Gefahr an. Sicherheitshinweise mit dem Signalwort „Gefahr“ warnen vor Situationen, die bei Nichtbeachtung mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod oder schweren Verletzungen führen. Die „War- 32 Der Betriebsleiter 6/2018

02 In Stufe 2 der Risikobeurteilung werden ergänzende Schutzeinrichtungen wie Zäune und Lichtgitter montiert 03 Stufe 3 der Risikobeurteilung befasst sich mit Piktogrammen auf der Maschine und Warn- und Sicherheitshinweisen in der Anleitung Besuchen Sie uns auf der Automatica 2018, Halle B6, Stand 328. Wir machen Ihre Maschine sicher. nung“ macht darauf aufmerksam, dass Tod oder schwere Verletzungen eventuell eintreten können. „Vorsicht“ weist auf leichte bis mittelschwere Verletzungen hin. „Achtung“ warnt vor Sachschäden. Anhaltspunkte, welches Signalwort verwendet werden soll, ergeben sich aus der Risikobeurteilung. Es gibt diverse Systeme zur Ermittlung der Höhe eines Risikos. Das weltweit verbreitete HRN Verfahren (Hazard Rating Numbers), das auch bei der Software CE-CON Safety angewendet wird, ist nur eines. Die Einstufung eines Risikos ist laut EN ISO 12100:2010 eine Funktion, die sich aus dem Schadensausmaß und der Eintrittswahrscheinlichkeit ermittelt. Die Risikoeinstufung gibt also klare Anhaltspunkte zur Verwendung des richtigen Signalwortes. Ein Hinweis mit dem Signalwort „Warnung“ ist unvollständig. Weitere Informationen müssen vorliegen: Was für eine Gefahr besteht? Die Quelle der Gefahr könnte eine heiße Oberfläche am Motor sein, die zu schweren Verbrennungen führen kann. Davor sollen eine Kennzeichnung am Motor und ein Hinweis für die Lebensphase „Wartung“ warnen. Diese Informationen werden benötigt, denn sonst kann nur vermutet werden, wie heiß der Motor wird oder welche Gefahr der Motor darstellt. Bei Angaben wie „Verbrennungen“ in der Lebensphase „Wartung“ fehlt Hintergrundwissen. Der Verantwortliche wird im besten Fall beim Konstrukteur nachfragen oder im schlechtesten Fall eigene Folgen formulieren und damit ggf. falsch warnen. Weg aus der Gefahr aufzeigen Die beste Warnung hilft dem Mitarbeiter nicht, wenn ihm kein Weg aus der Gefahr vorgegeben wird. Er muss wissen, wie er der Gefährdung entkommen kann. Dazu benötigt er klare Anweisungen. Falls keine konkrete Handlungsaufforderung zu einer bestimmten Art der Gefahr formuliert werden kann, sollte der Inhalt des Sicherheitshinweises überdacht werden. Eine Maßnahme wie „Arbeiten vorsichtig durchführen“ ist unnötig. Besser sind Angaben wie „Motor vor den Arbeiten abkühlen lassen“ oder „Bei Arbeiten am Motor Schutzhandschuhe tragen“. Sicherheits- und Warnhinweise sind ein wichtiges, aber auch komplexes Thema. Für die Erstellung geben Normen wie die EN 82079 oder die ANSI Z535 Vorgaben für den richtigen Aufbau und die Gestaltung. Zusätzlich können Redaktionssysteme bei der konsequenten Einhaltung des SAFE-Aufbaus unterstützen. Denn sobald ein Attribut des SAFE-Prinzips nicht formulierbar ist, sollte der Sinn des Hinweises hinterfragt werden. Eine Software wie CE-CON Safety unterstützt Verantwortliche, indem beispielsweise Angaben wie Signalworteinschätzung abgefragt werden. So lassen sich (tödliche) Arbeitsunfälle und damit verbundene Folgen durch den Einsatz moderner Lösungen besser vermeiden. www.ce-con.de Im Fokus Sicherheit Effizienz Nachhaltigkeit Mit dem Bedienfeld BDF200-SD. ■ ■ ■ ■ Universelles Bedienfeld – jetzt mit integriertem SD-Interface Elektronische NOT-HALT-Funktion mit OSSD-Ausgängen Drei betriebsmäßige Befehls- und Meldegeräte Reihenschaltung in gemischten Systemen möglich www.schmersal.com

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