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Der Betriebsleiter 5/2017

Der Betriebsleiter 5/2017

MASCHINENSICHERHEIT I

MASCHINENSICHERHEIT I SPECIAL Sicher in jeder Lebensphase Maßnahmen der funktionalen Sicherheit während des Maschinenlebenszyklus‘ Der Aspekt der funktionalen Sicherheit spielt eine zentrale Rolle bei Maschinen und Anlagen. Maschinenhersteller und Betreiber tragen – je nach Lebensphase – dafür Verantwortung. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um jederzeit eine sichere Funktion zu gewährleisten? Die Lebenszeit einer Maschine, angefangen bei Konstruktion und Bau bis hin zur Verschrottung, kann bis zu 30 Jahre oder mehr betragen. Der Gesetzgeber liefert dazu Verordnungen und Gesetze, damit von einer Maschine während der gesamten Zeit keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Um dieser Pflicht nachzukommen, ist die Sicherheit in allen Lebensphasen immer wieder in Form von Beurteilungen zu untersuchen. Für Hersteller, Betreiber und Anwender bedeutet das unter Umständen einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Im Maschinenbau-Alltag tauchen Fragen auf: Welche Konsequenzen ergeben sich aus Umbauten, Erweiterungen oder dem Zusammenführen von mehreren Maschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen? Daher betrachten wir die einzelnen Phasen und die damit verbundenen Maßnahmen zur funktionalen Sicherheit. Erstmaliges Bereitstellen Wird eine Maschine neu konstruiert, entwickelt und auf den Markt gebracht, so spricht man hierbei auch vom sogenannten „erstmaligen Bereitstellen“. Welche Anforderungen Maschinen erfüllen müssen, ergibt sich aus der Maschinenrichtlinie. Diese ist beispielsweise in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der Maschinenverordnung – 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt. Für das erstmalige Inverkehrbringen auf dem europäischen Markt ist die CE-Kennzeichnung verpflichtend. Zur Sicherheit gehören oftmals steuerungstechnische Schutzfunktionen. Hierbei spricht man auch von der sog. „funktionalen Sicherheit“. Darunter fallen alle elektrischen Bauteile, die an einer Sicherheitsfunktion beteiligt sind. Dies sind z. B. Schutztürschalter, Sicherheitslichtgitter oder Trittschutzmatten. Die Norm ISO 13849-1:2008 beschäftigt sich mit Gestaltungsleitsätzen zu sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Nach der Konstruktion muss validiert werden, ob das Performance Level auch tatsächlich erreicht wurde. Maßnahmen wie Personenschutzscanner, Sicherheitslichtgitter oder Trittschutzmatten sind beliebt. Diese Geräte stellen große Anforderungen an die Einbausituation. Zudem müssen solche Geräte jähr­ lich geprüft werden, was einen gewissen finanziellen Aufwand des Betreibers fordert. Vor der Inbetriebnahme Im Anschluss an die Herstellung einer Maschine soll diese entsprechend ihrer Bestimmung verwendet werden. Da Maschinen unter den Begriff der Arbeitsmittel fallen, greift hier die europäische Richtlinie 2009/104/EG. Sie regelt die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Eine Kernaufgabe des Betreibers ist hier die Überprüfung des Arbeitsmittels im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Beurteilung von Gefährdungen. Bei Neuinvestitionen muss mit der Gefährdungsbeurteilung bereits schon bei der Kaufentscheidung begonnen werden, um sicher zu gehen, dass keinerlei Gefährdung vom Arbeitsmittel im Zusammenhang mit der Arbeitsumgebung ausgeht. Ergeben sich aus ihr notwendige Maßnahmen zur Minderung, so sind diese umzusetzen und den Arbeitnehmern in Form von Unterweisungen mitzuteilen. 36 Der Betriebsleiter 5/2017

www.industrie-service.de Organ des Forums Mobile Maschinen im VDMA Antriebe und Antriebselemente: Ventilmodul ermöglicht rückgewinnung potenzieller energie Interview: branchenspezifische magnetostriktive Positionssensoren in der mobilhydraulik zubehör: Kabeltrommel ohne Schleifring in der Fahrerkabine angekommen MOM_AG_2012_06_0U1 1 05.12.2012 16:21:13 77221 2012 01 Eine Kernaufgabe des Betreibers ist die Überprüfung des Arbeitsmittels im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz und die Beurteilung von Gefährdungen NEW SLETTER NEW SLETTER 02 Die Prüfung der Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen muss regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt werden Der E-Mail-Service für Produktionsverantwortliche und technische Führungskräfte in der produzierenden Industrie. Während des Betriebs Innerhalb der Richtlinie über die Benutzung von Arbeitsmitteln besteht die Anforderung, dass die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt werden muss. Dazu zählt auch die Prüfung der berührungslos wirkenden Schutzfunktionen nach einem Jahr Betriebszeit. Diese Regelung verpflichtet Arbeitgeber zum Handeln, um den Fokus auf den Schutz der Mitarbeiter zu legen. Ohne Wartung Grundsätzlich muss nach allen Änderungen an Maschinen – nicht nur nach wesentlichen Veränderungen – eine Gefährdungsbeurteilung anlassbezogen durchgeführt werden. Jörg Handwerk, Geschäftsführer der CE-CON GmbH und Instandhaltung von Maschinen ist eine zufriedenstellende Produktion nicht zu gewährleisten. Daher ist dieser Zyklus bei der Beurteilung von Gefährdungen ebenfalls zu berücksichtigen. Reparatur, Wartung und Instandhaltung Die Reparatur, Wartung und Instandhaltung von Maschinen birgt große Gefahren für das Personal. In diesen Phasen im Leben einer Maschine können unter Umständen Gefährdungen durch Restenergien, Materialien und Substanzen für das Personal bestehen. Jedes Jahr kommt es zu Tausenden von Unfällen. Oft sind diese auf eine nicht ausgeschaltete Energiezufuhr zurückzuführen. Aus diesem Grund fordern die US-amerikanische Bundesrichtlinie 29 CFR 1910.147 und die europäischen Arbeitsplatzrichtlinien das sichere Abschalten der Energiezufuhren. Das sogenannte LOTO-Verfahren (Lock Out Tag Out), das ursprünglich aus den USA stammt, hat längst Einzug in europäische Unternehmen gehalten. Die Anforderungen können 1:1 auch in Europa umgesetzt werden und somit die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Erweiterung und Umbau Bei Umbauten oder Modernisierungen werden oft Veränderungen an Maschinen vorgenommen, um sie dem Zeitalter von Industrie 4.0 anzupassen. So werden beispielsweise leistungsfähigere Antriebe eingesetzt oder neue Schutzeinrichtungen. Teilweise kommt neue Steuerungssoftware zum Einsatz, manchmal sogar mit fehlersicheren Komponenten. Ist dies der Fall, so müssen diese nach Stand der Technik implementiert werden – entsprechend mit Performance Level und durchgeführter Validierung. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich bei diesen Veränderungen um eine „Wesentliche Veränderung“ handelt. Wenn es sich um eine solche handelt, sind diese wesentlich veränderten Maschinen rechtlich wie neue Maschinen zu betrachten. Dies bedeutet, dass das CE-Zertifizierungsverfahren für die umgebaute Maschine in vollem Umfang durchzuführen ist. Bilder: terminic/vankann www.ce-con.de Im Fokus Sicherheit Effizienz Nachhaltigkeit Aktuelle und anwendungsorientierte Informationen rund um die Themen Fertigungs technik, Montage- und Handhabungstechnik, Betriebs technik und Intralogistik. Jetzt kostenlos anmelden! mobiles Automationskonzept: ergonomie und bedienfreundlichkeit sind ERSCHEINT MONATLICH http://bit.ly/News_VFV 6 Dezember

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