Aufrufe
vor 3 Jahren

Der Betriebsleiter 10/2020

  • Text
  • Produkte
  • Zudem
  • Beispielsweise
  • Maschinen
  • Mitarbeiter
  • Anlagen
  • Schnell
  • Anwender
  • Unternehmen
  • Betriebsleiter
Der Betriebsleiter 10/2020

INTRALOGISTIK

INTRALOGISTIK Metallpulver sicher lagern Neue VDI-Richtlinie gibt Orientierung für den Arbeitsschutz in der additiven Fertigung Für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen war es bisher nicht einfach, einzuschätzen, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Metallpulver in der additiven Fertigung ausreichend und rechtskonform sind. Seit November 2019 sorgt eine neue VDI-Richtlinie für mehr Klarheit. Die VDI-Richtlinie 3405 Blatt 6.1 mit dem Titel „Sicherheit beim Betrieb additiver Fertigungsverfahren“ ist im November 2019 als Weißdruck (Endfassung) erschienen und hat den Entwurf von Juni 2018 ersetzt. Blatt 6.2 mit Fokus auf Sicherheitsaspekten für den Anwender bei der additiven Verarbeitung von Polymerpulvern mit dem Laser-Sinterverfahren ergänzt die Richtlinie seit November als Entwurf. Herausgeber der Dokumente ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik. Die Richtlinie befasst sich mit der Planung, Fertigung und Beurteilung von additiv hergestellten Bauteilen. Sie bietet Orientierung und Rechtssicherheit für den Arbeitsschutz beim Laser-Strahlschmelzen (laser powder bed fusion). Anwender und Produzenten von additiven Fertigungsverfahren erfahren hier, welche Regelungen und Pflichten einzuhalten sind. Empfehlungen zum Lagern von Metallpulvern In Abschnitt 8.2 befasst sich die neue VDI- Richtlinie mit der sicheren Lagerung von Pulvermaterialien. An erster Stelle stehen dabei die folgenden drei Maßnahmen: n Zusammenlagerungsverbote beachten: Bei den Einschränkungen zum Zusammenlagern von Stoffen verweist die Richtlinie auf das technische Regelwerk für Gefahrstoffe. Neben der TRGS 509 und der TRGS 510 findet sich ein Hinweis auf das Online- Tool www.zusammenlagerung.de/. Dieses stellt anhand von Stoffklassen übersichtlich dar, welche Stoffe zusammen gelagert werden dürfen und welche getrennt werden müssen. Die Richtlinie nennt als Beispiel für ein Zusammenlagerungsverbot Aceton (Stoffklasse 3) und Aluminiumpulver (Stoffklasse 4.3). Doch auch ohne Lösemittel kann es für das Zusammenlagern unterschiedlicher Metallpulver produktbezogene Vorgaben und Einschränkungen geben. n Sicherheitsschränke verwenden: Die VDI 3405 Blatt 6.1 empfiehlt, auch kleinere Mengen Metallpulver ausschließlich in Sicherheitsschränken zu lagern. Die Richtlinie verweist auf die Anforderungen für Sicherheitsschränke der TRGS 510. Relevant in dieser technischen Regel sind insbesondere die Tabelle 1 in Abschnitt 1, die Abschnitte 4.2(9) und 12.1(3) sowie die Anlage 3 zum Lagern entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken. Für das Lagern größerer Mengen Metallpulver werden Sicherheitsschränke vom Typ F90 empfohlen, denn diese Schränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten können als Lagerabschnitt gelten. 01 Autoren: Friedhelm Kring, Fachjournalist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; Dipl.-Ing. Sven Sievers, Bereichsleiter Produktmanagement & -entwicklung, asecos GmbH 34 Der Betriebsleiter 10/2020 www.derbetriebsleiter.de

INTRALOGISTIK 01 Der Q-Classic-90-Sicherheitsschrank wurde speziell für das sichere Lagern von Metallpulvern entwickelt 02 02 Aufkleber kennzeichnen den Schrank für die Metallpulverlagerung und weisen auf die Gefahren hin Beim Lagern von krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Substanzen – sogenannten KMR- Stoffen – in Mengen von mehr als 200 kg müssen weitere spezifische Anforderungen berücksichtigt werden, z. B. die Vorgaben aus Abschnitt 5.2 der TRGS 510. n Pulvermengen am Arbeitsplatz auf den Tagesbedarf beschränken: Wie im Gefahrstoffrecht üblich, sollte auch bei Metallpulver die im Arbeitsbereich vorgehaltene Menge den absehbaren Tagesbedarf nicht überschreiten. dem Betrieb der Maschinen und Anlagen. Besonderes Augenmerk gilt hier den Reinigungsvorgängen, zum Beispiel den Anforderungen an Trockensauger und Nassabscheider. Wichtig: Diese VDI-Richtlinie ist kein rechtsverbindliches Dokument, niemand muss die dort genannten Anforderungen eins zu eins umsetzen. Die Vorgaben aus VDI 3405 Blatt 6.1 und 6.2 können jedoch als Stand der Technik angesehen werden. Wer von den Empfehlungen der Richtlinie abweicht, muss ein mindestens vergleichbares Sicherheitsniveau mit individuellen Maßnahmen gewährleisten. Der einfachere Weg dürfte sein, sich an der VDI-Richtlinie zu orientieren. Bilder: asecos www.asecos.com Auch Abfälle mit Metallpulvern betroffen Abschnitt 8.8 der Richtlinie informiert darüber, dass die genannten Anforderungen an das sichere Lagern von Metallpulvern nicht nur für die Ausgangsmaterialien gelten, sondern auch für sämtliche Abfälle, die reaktive Metallpulver enthalten. Weitere Teile von Abschnitt 8 der Richtlinie befassen sich mit der Sicherheit beim Vorbereiten und beim Wiederaufbereiten von Pulvermaterialien, etwa dem Sieben und Umfüllen, sowie Schrank für die vorschriftsmäßige Lagerung Mit dem Q-Classic-90 hat asecos einen Sicherheitsschrank im Produktsortiment, der speziell für das sichere Lagern von Metallpulvern entwickelt wurde. Dieser Schrank verfügt über eine Sonderinnenausstattung mit Schwerlast-Gitterrosten aus verzinktem Stahlblech mit einer maximalen Traglast von je 180 kg sowie einer Bodenauffangwanne, selbstschließende Türen und eine integrierte Be- und Entlüftung zum Anschluss an ein Abluftsystem. Mit 90 Minuten Feuerwiderstandsfähigkeit ist er – auch unter Berücksichtigung der Anforderungen der neuen VDI 3605 – für das vorschriftsgemäße Lagern von reaktiven Metallpulvern optimal geeignet. IMPRESSUM erscheint 2020 im 61. Jahrgang, ISSN 0344-5941 Redaktion Chefredakteurin: Dipl.-Ing. (FH) Nicole Steinicke, Tel.: 06131/992-350, E-Mail: n.steinicke@vfmz.de (verantwortlich für den redaktionellen Inhalt) Stv. Chefredakteurin: Dipl.-Ing. (FH) Martina Klein (mak), Tel.: 06131/992-201, E-Mail: m.klein@vfmz.de Redakteurin: Dipl.-Geogr. Martina Laun (ml), Tel.: 06131/992-233, E-Mail: m.laun@vfmz.de Redaktionsassistenz: Melanie Lerch, Tel.: 06131/992-261, E-Mail: m.lerch@vfmz.de, Petra Weidt, Tel.: 06131/992-371, E-Mail: p.weidt@vfmz.de, Ulla Winter, Tel.: 06131/992-347, E-Mail: u.winter@vfmz.de, (Redaktionsadresse siehe Verlag) Gestaltung Sonja Daniel, Anette Fröder, Anna Schätzlein, Mario Wüst Chef vom Dienst Dipl.-Ing. (FH) Winfried Bauer Sales Oliver Jennen, Tel.: 06131/992-262, E-Mail: o.jennen@vfmz.de Andreas Zepig, Tel.: 06131/992-206, E-Mail: a.zepig@vfmz.de Nevenka Islamovic, Auftragsdisposition Tel.: 06131/992-113, E-Mail: n.islamovic@vfmz.de Anzeigenpreisliste Nr. 58: gültig ab 1. Oktober 2019 Leserservice vertriebsunion meynen GmbH & Co. KG, Große Hub 10, 65344 Eltville, Tel.: 06123/9238-266 Bitte teilen Sie uns Anschriften- und sonstige Änderungen Ihrer Bezugsdaten schriftlich mit (Fax: 06123/9238-267, E-Mail: vfv@vertriebsunion.de). Preise und Lieferbedingungen: Einzelheftpreis: € 11,50 (zzgl. Versandkosten) Jahresabonnement: Inland: € 86,- (inkl. Versandkosten) Ausland: € 102,- (inkl. Versandkosten) Abonnements verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres schriftlich gekündigt werden. Verlag Vereinigte Fachverlage GmbH Lise-Meitner-Straße 2, 55129 Mainz Postfach 100465, 55135 Mainz Tel.: 06131/992-0, Fax: 06131/992-100 E-Mail: info@vfmz.de, www.vereinigte-fachverlage.de Ein Unternehmen der Cahensly Medien Handelsregister-Nr. HRB 2270, Amtsgericht Mainz Umsatzsteuer-ID: DE 149063659 Geschäftsführer: Dr. Olaf Theisen, Matthias Niewiem Verlagsleiter: Dr. Michael Werner, Tel.: 06131/992-401 Head of Sales: Beatrice Thomas-Meyer, Tel.: 06131/992-265, E-Mail: b.thomas-meyer@vfmz.de (verantwortlich für den Anzeigenteil) Vertrieb: Sarina Granzin, Tel.: 06131/992-148, E-Mail: s.granzin@vfmz.de Druck und Verarbeitung Westdeutsche Verlags- und Druckerei GmbH Kurhessenstraße 4 - 6, 64546 Mörfelden-Walldorf Datenspeicherung Ihre Daten werden von der Vereinigte Fachverlage GmbH gespeichert, um Ihnen berufsbezogene, hochwertige Informationen zukommen zu lassen. Sowie möglicherweise von ausgewählten Unternehmen genutzt, um Sie über berufsbezogene Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Dieser Speicherung und Nutzung kann jederzeit schriftlich beim Verlag widersprochen werden (vertrieb@vfmz.de). Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme des redaktionellen Contents (Texte, Fotos, Grafiken etc.) und seiner Veröffentlichung in dieser Zeitschrift geht das umfassende, ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht auf den Verlag über. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung in Printmedien aller Art sowie entsprechender Vervielfältigung und Verbreitung, das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung und Übersetzung, das Recht zur Nutzung für eigene Werbezwecke, das Recht zur elektronischen/digitalen Verwertung, z. B. Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen, zur Veröffentlichung in Datennetzen sowie Datenträger jedweder Art, wie z. B. die Darstellung im Rahmen von Internet- und Online-Dienstleistungen, CD-ROM, CD und DVD und der Datenbanknutzung und das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, d. h. Nachdruckrechte einzuräumen. Eine Haftung für die Richtigkeit des redaktionellen Contents kann trotz sorgfältiger Prüfung durch die Redaktion nicht übernommen werden. Signierte Beiträge stellen nicht unbedingt die Ansicht der Redaktion dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Grundsätzlich dürfen nur Werke eingesandt werden, über deren Nutzungsrechte der Einsender verfügt, und die nicht gleichzeitig an anderer Stelle zur Veröffentlichung eingereicht oder bereits veröffentlicht wurden. Datenschutzerklärung: ds-vfv.vfmz.de Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mitglied der Informations-Gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW), Berlin. www.derbetriebsleiter.de Der Betriebsleiter 10/2020 35

© 2023 by Vereinigte Fachverlage GmbH. Alle Rechte vorbehalten.