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Der Betriebsleiter 1-2/2017

Der Betriebsleiter 1-2/2017

BETRIEBSTECHNIK

BETRIEBSTECHNIK Prüfungen durch „befähigte“ Personen Vom Kurzschluss zum Betriebsschluss? Mit regelmäßigen Prüfungen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen auf der sicheren Seite Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen regelmäßig überprüft werden. Damit tun sich viele Unternehmen schwer. Bei Nachlässigkeit drohen allerdings Strafen, und im Fall eines Falles zahlt die Versicherung nicht. Ein Checkup bei Kaffeemaschinen, Wasserkochern oder Radios – der Sinn leuchtet vielen nicht ein. Aber auch diese Geräte zählen laut der „DGUV-Vorschrift 3“ der gesetzlichen Unfallversicherung zu den elektrischen Betriebsmitteln, die in Abständen von drei bis 24 Monaten auf Tauglichkeit zu untersuchen sind. Egal ob sie der Produktivität der Firma dienen oder nicht. Entscheidend ist, dass sie mit einem Stecker am Stromnetz hängen. Immer mehr Unternehmen verbieten inzwischen ihren Mitarbeitern, eigenes Equipment mitzubringen. Zu tun bleibt genug – an Computern, Monitoren, Verlängerungskabeln etc. Und nicht zuletzt – mit ungleich komplexeren Anforderungen – an Maschinen und Anlagen. „Selbst Tischventilatoren und der Staubsauger der Reinigungskraft müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Bestimmungen sind umfassend und lassen keinen Spielraum“, so Marc-A. Eickholz, Leiter Technische Dienste der Niederberger Gruppe mit Sitz in Köln, die in Industrie- und Handelsobjekten die vorgeschriebenen Prüfungen durchführt. Viele Firmen engagieren inzwischen solche Spezialdienstleister, um auf Nummer Sicher zu gehen. Wer dagegen das Ganze – weil auf den ersten Blick skurril – nicht so genau nimmt, bewegt sich auf dünnem Eis. Mittlerweile nehmen die Berufsgenossenschaften (BG) Sünder ins Visier. Ignoriere ein Betrieb die Aufforderung zur Prüfung, drohe ihm ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro, so die BG Holz und Metall. Kommen durch die Nachlässigkeit, etwa bei einem Stromschlag, Personen zu Schaden, wird der Unternehmer für die gesamten Kosten – von der Versorgung des Verletzten bis zu den Reha-Maßnahmen – in Regress genommen. Bricht ein Feuer aus, steht sogar die Existenz auf dem Spiel. Die Versicherung muss bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen und Normen – die vertraglichen Obliegenheitspflichten – nicht zahlen. „Immerhin ein Drittel der Feuerschäden im gewerblichen Bereich gehen auf elektrische Defekte zurück“, so Nico Emde, Leiter Sachversicherung der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, eines führenden Industrieversicherungsmaklers. Emde: „Im Rahmen unserer Beratung weisen wir auch auf dieses Risiko hin; die meisten sind sich dessen durchaus bewusst.“ Doch Einsicht und guter Wille allein schützen nicht vor Strafe. Die Prüfungen müssen durch dafür „befähigte“ Personen durchgeführt werden. Marc-A. Eickholz: „Das ist der eigentliche Knackpunkt; es herrscht vielfach Unklarheit darüber, wer tatsächlich befähigt ist.“ Viele Betriebe halten es für ausreichend, wenn jemand mit einem Prüfgerät umzugehen weiß, also darin eingewiesen wurde, ohne selbst eine elektrofachliche Ausbildung zu haben. Ein gefährlicher Irrtum.“ In den Technischen Regeln für Betriebssicherheit sind die Anforderungen klar definiert: eine Berufsausbildung, zum Beispiel zum Elektro-, Automatisierungs- oder Telekommunikationstechniker oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation. Dazu gehört laut BG Holz und Metall eine nachgewiesene Zeit im Berufsleben im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln und die Durchführung mehrerer Prüfungen pro Jahr. „Es gibt keine starren Fristen. Die unterschiedlichen Technologien und Nutzungsumgebungen, etwa in Werkstatt, Produktion, Büros oder Sozialräumen, bedingen auch unterschiedliche Prüfperioden. Planung und Umsetzung verantworten in der Regel die Beauftragten für Arbeitssicherheit“, so Marc-A. Eickholz von der Niederberger Gruppe. Dafür geradestehen muss der Unternehmer aber persönlich. Es sei denn, er hat seine Pflichten wirksam auf einen Mitarbeiter übertragen. Das Risiko halst sich aber kaum jemand auf. Der im Fall eines Falles zu führende Nachweis, allen Anforderungen mit Sorgfalt nachgekommen zu sein, kann schwierig werden. „Der Verantwortungsumfang und das Haftungsrisiko im Unternehmen hängt von den tatsächlichen Betriebsabläufen – der ‚gelebten Organisation des Unternehmens – ab“, so Professor Thomas Wilrich, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Arbeitssicherheit in Münsing. Wilrich: „Dies klingt zwar nach dem typischen juristischen ‚Es kommt drauf an‘. Aber es ist die Wahrheit.“ Bild: Fotolia www.niederberger-gruppe.de Im Fokus Sicherheit Effizienz Nachhaltigkeit 12 Der Betriebsleiter 1-2/2017

Mit Augmented-Documentation-App Störfälle identifizieren und beheben Der Dienstleister für technische Kommunikation Kothes! hat zusammen mit seinen Partnerfirmen Docufy und Reflekt eine Augmented-Documentation-App entwickelt. Mit deren Hilfe werden Störfälle durch eine Anzeige auf dem Tablet kostengünstig und mit geringem Zeit- und Arbeitsaufwand identifiziert und behoben. Der Anwender erhält vor Ort einen direkten Zugriff auf die technische Dokumentation. Informationen zur Bedienung, Wartung oder Reparatur können direkt über das Kamerabild aufgerufen werden, wodurch aufwendiges Suchen in Papierordnern entfällt. Durch die Integration in das Redaktionssystem Cosima go! wird dabei das Beste aus den Bereichen Augmented Reality und moderner Redaktionssystemtechnik verknüpft. Das bewirkt eine individuelle AD-Lösung durch eine Standardsoftware, die eine schnelle und unkomplizierte Aktualisierung der Inhalte, Themen und Sprachen sicherstellt. Bei Bedarf könnte die technische Abteilung des Herstellers per Videoschaltung direkt in die Problemlösung einbezogen werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Techniker wird aktuell in die Schadensbehebung eingebunden, um Lösungswege aufzuzeigen. Die App bietet also eine signifikante Zeit- und Kostenersparnis, weil Produktionsausfälle reduziert werden. www.kothes.de Neue Aufroller-Baureihen mit hochflexiblen Druckluft-Schläuchen Mit den neuen Schlauchaufroller- Baureihen 3-Flex sowie 4-Flex und 4-G-Flex vereinfacht die Rapid Group das Handling von Druckluftschläuchen in Werkstätten und Industriebetrieben erheblich. Denn diese komplett ausgestatteten und einsatzbereiten Aufroller bieten einen entscheidenden Vorteil: Sie verfügen über die gelben Spezial-Flex- Schläuche aus dem Schlauchprogramm des Unternehmens. Diese bis 20 bar einsetzbaren Druckluftschläuche bestehen aus einem hochflexiblen und weichen Material, dass in einem Bereich von -30 bis +40°C temperaturstabil bleibt. Das bedeutet, der Flex-Pneumatikschlauch wird selbst an frostigen Wintertagen nicht steif und störrisch, sondern bleibt geschmeidig und beweglich. Er bildet keine Schlangen oder Schlingen, lässt sich auch bei Schnee und Eis leicht führen und kann problemlos aus- und aufgerollt werden. Weitere gemeinsame Merkmale der drei Flexschlauch- Baureihen sind die Federzug-Aufrollmechanik und die als Klickton hörbare Mehrfachrasterung bei jeder Trommelumdrehung. Zudem hat der Pneumatikschlauch in allen drei Fällen eine Länge von maximal 20 Metern. Stets ist er auch mit einem Stopper versehen, der sicherstellt, dass sein bewegliches Ende mit der Schnellschlusskupplung immer griffbreit für den Anwender aus dem Aufroller herausrag www.rapid-griesheim.de Whitepaper zu ISO 50001 & Optimierung des Druckluftsystems Jetzt gratis anfordern: www.testo.de/energiemanagement Arbeitet unter Druck am effizientesten. Der Druckluftzähler testo 6448. Schnell montiert bei laufender Produktion. • Sichere Inspektion durch Rückschlagschutz. • Höchste Messgenauigkeit durch einfache & genaue Positionierung mit Tiefenskala. • Integrierte Summenbildung ohne zusätzliche Auswerteeinheit. www.testo.de/6448

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